Eine Kammer – was ist das eigentlich?

Eine Kammer ist eine „Körperschaft öffentlichen Rechts“.

Das bedeutet:

Der Staat überträgt einige seiner wesentlichen Aufgaben an eine Standesvertretung – also an eine bestimmte Berufsgruppe, die in einer Kammer organisiert ist. Damit kann diese Berufsgruppe für sie wichtige Entscheidungen selber treffen. Sie ist in diesen Fällen nicht mehr abhängig von berufsfremden Beamten und Behörden, also von der staatlichen Verwaltung.

Gleichzeitig werden Kammern eng in politische Entscheidungen einbezogen. Denn bei Gesetzgebungsverfahren, die den entsprechenden Berufsstand betreffen, müssen Kammern bereits bei der Entwicklung einbezogen und zwingend angehört werden.

Welche Aufgaben übernimmt eine Kammer?

Eine wichtige Aufgabe ist z. B. die Berufszulassung und Berufsaufsicht. Die Kammer legt fest, welche Qualifikationen vorliegen müssen, damit eine Person den Beruf ausüben darf. Die Kammer ist beteiligt an der Ausarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Sie regelt, ob und wie sich die Berufsangehörigen fort- und weiterbilden müssen. Sie legt Qualitätskriterien und ethische Standards in Form von Satzungen fest. Falls nötig prüft die Kammer die Einhaltung der von ihr festgelegten Kriterien. Berufsangehörige, die sich unethisch oder falsch verhalten, darf sie auf die Einhaltung der Regeln verpflichten. Im schlimmsten Fall hat eine Kammer das Recht, Berufszulassungen zu entziehen.

Eine Kammer ist zuständig für die Fortentwicklung des Berufsstands. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Berufsbilds: Unter welchen Bedingungen soll beispielsweise ein Physiotherapeut in 10, 20 oder 50 Jahren arbeiten? Wie kann man die Art und Weise der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen optimieren? Wie gestaltet man den Umgang mit neuen technischen Entwicklungen?

Neben all diesen Aufgaben übernimmt eine Kammer die Öffentlichkeitsarbeit für den Berufsstand, den sie vertritt. Sie ist im ständigen Austausch mit Politikern, pflegt Kontakte zu den Medien, ist Anlaufstelle für Patienten, informiert die breite Öffentlichkeit rund um den Beruf und die Berufsangehörige über alle wichtigen Entwicklungen.

Kammern sind das Sprachrohr einer ganzen Branche

Damit die Interessen aller Berufsangehörigen gehört und demokratisch vertreten werden, gilt für Kammern eine sogenannte Pflichtmitgliedschaft. Das bedeutet: Jeder, der der Berufsgruppe angehört, ist auch Mitglied in der Kammer. Aus der Mitte aller Berufsangehörigen werden die Delegierten für die Delegiertenversammlung gewählt. Diese Versammlung ist die eigentliche Kammer. Aus ihrer Mitte werden die Vorsitzenden und Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder für die ständigen Ausschüsse und Gremien gewählt.